Arzneimittelschäden

Arzneimittelschäden
Arzneimittelschäden,
 
gesundheitliche Schädigungen durch unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln. Arzneimittelschäden manifestieren sich in meist rückbildungsfähigen Veränderungen der chemischen Zusammensetzung, der Funktion oder der Struktur (Morphologie) von Zellen, Geweben und Organen. Sie können aber unter Umständen auch die Nachkommen betreffen, z. B. durch Mutationen auslösende (mutagene), den Embryo schädigende (embryotoxische) oder Missbildungen verursachende Wirkungen. Arzneimittelschäden können die Folge falscher Anwendung wie zu hoher Dosierung, falscher Applikationsart (z. B. innerlich statt äußerlich) sein, unter Umständen aber auch bei sachgemäßer Anwendung von Arzneimitteln auftreten, z. B. weil das Arzneimittel an mehreren Organsystemen angreift oder im Körper abgelagert wird. Arzneimittelschäden können weiterhin durch eine besondere Disposition des Patienten (Überempfindlichkeit, Allergie, Idiosynkrasie) begünstigt werden, sie sind deshalb nicht immer vorhersehbar und vermeidbar.
 
Das Risiko von Arzneimittelschäden ist im Allgemeinen bei stark wirksamen Arzneimitteln größer als bei schwach wirksamen Mitteln. Die Abwägung von Nutzen und Risiko eines Arzneimittels ist Teil der Arzneimittelprüfung. Das vertretbare Risiko darf bei lebensrettenden Medikamenten höher sein als bei Arzneimitteln zur Behandlung leichter Beschwerden oder bei Vorbeugemitteln.
 
 
G. Späth: Vergiftungen u. akute Arzneimittelüberdosierungen (21982);
 
Klinik u. Therapie der Nebenwirkungen, hg. v. H. P. Kuemmerle u. N. Goossens (31984);
 
Erkrankungen durch Arzneimittel, hg. v. K. H. Rahn (31984);
 
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen, bearb. v. W. Klinger u. a. (Jena 51989).

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Arz|nei|mit|tel|scha|den, der: gesundheitlicher Schaden, der durch ein Arzneimittel entstanden ist.

Universal-Lexikon. 2012.

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